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Haftungsausschluss:
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch
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Vermietbedingungen:
Kaution:
Vor Abfahrt muss eine Kaution hinterlegt
werden. Entweder vorher per Überweisung auf mein Konto oder am Abfahrtstag in
bar.
Für Wohnmobile beträgt die Kaution 1000.- Euro.
Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs
bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt
zurückgebracht, wird die Kaution zurückgezahlt.
Achtung! Bei Fahrzeugen über 3500Kg zul.
Gesamtgewicht, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse 3 bzw. C1.
Achten Sie bitte auf die entsprechende Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis.
Übergabe und Rücknahme:
Die Fahrzeuge können zwischen 8:00 Uhr und
17:00 Uhr übernommen bzw. zurückgegeben werden.
Schutzbrief:
Der Mieter muss für die gesamte Mietdauer einen Euroschutzbrief
ausstellen lassen. Dieser kann vom Vermieter vermittelt werden.
Zahlungsbedingungen:
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine
Anzahlung von 200.- Euro zu leisten. Der Restbetrag ist 28 Tage vor Mietbeginn,
spätestens
jedoch bei Übernahme des Fahrzeuges zu bezahlen.
Reservierung und Rücktritt:
Sie können Ihr Reisemobil persönlich,
schriftlich, per E-Mail oder telefonisch reservieren. Mit Ihrer Reservierung auf
der Grundlage des
Prospekts bieten Sie uns den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Der
Mietvertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Buchungs-
Bestätigung durch den Vermieter zu Stande.
Reservierungen sind für den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die
vereinbarte Anzahlung auf den Mietpreis bezahlt hat. Bei
Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn, sind
die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises laut
Mietvertrag zu zahlen:
Rücktritt ab Buchung
bis 60 Tage vor dem 1. Miettag 15%;
bis 30 Tage vor dem 1. Miettag 40%;
bis 14 Tage vor dem 1. Miettag 60%;
weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag 80%.
Der Mieter ist berechtigt einen Ersatzmieter zu benennen. Erfüllt Dieser den
Mietvertrag, so entfällt die anteilige Zahlung. Der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen.
Auslandsfahrten:
Grundsätzlich sind Auslandsfahrten in alle Länder
der Europäischen Union und EFTA Staaten möglich. Für Fahrten in Drittstaaten,
insbesondere Ost und -außereuropäische Länder, muss eine besondere
Vereinbarung mit dem Vermieter und ein spezieller
Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Harten in Kriegs- und Krisengebiete
sind verboten.
Reinigungsgebühren:
Die Fahrzeuge werden gereinigt und vollgetankt
übergeben, und auch so zurückgenommen.
Falls die Reinigung bei Rückgabe eines Fahrzeugs vom Vermieter durchzuführen
ist, werden Reinigungsgebühren erhoben.
Außenreinigung 35.- Euro, Innenreinigung 80.- Euro, WC Reinigung 80.- Euro.
Irrtum, Änderung in Technik und Ausstattung für alle
in dem Prospekt angebotenen Fahrzeugen vorbehalten. |